17.12.2019, 18:01
(15.08.2019, 19:45)Lieber Steuerexperte ich hätte doch noch Fragen dazu bitte - vielen lieben Dank schon jetzt :-)Liebe Alle :-)Steuerexperte schrieb: Die konkrete Verbuchung hängt auch von den Möglichkeiten der jeweiligen Buchhaltungssoftware ab. Inhaltlich verhält es sich wie folgt:
Variante 1:
- Volle Vorsteuer bei Anschaffung (Netto 7000, VST also 1400)
- Keine Aufnahme in das AV
- Jährlich anteilige AfA in Höhe des betrieblichen Anteils
heisst das also bei einer ND von 11 Jahren und AKO von zB Netto 7000 kann die AfA bei einer betrieblichen Nutzung von 13,36% im Jahr X 85,02€ ausmachen und im Jahr X1 bei einer betrieblichen Nutzung von 25% 159,09€ d.h. der AFA Betrag kann sich jedes JAHR ändern bis der Restwert auf NULL ist? (im Anlagenverzeichnis ist es nicht aber in Excel)
- Jährlicher USt-Eigenverbrauch (Klasse 3 USt) (in Höhe des privaten Anteils!)
Wie wäre hier die Buchung zB im Jahr X bei betrieblicher Nutzung von 13,36% wenn die volle VST bei Anschaffung geltend gemacht wurde? Ich verstehe das leider noch immer überhauptnicht
Privat / 4. Eigenverbrauch (EUR?)
/3. UST (EUR?)
Variante 2:
- Wie dargestellt, keine Aufnahme in das AV
- Bei künftig höherer unternehmerischer Nutzung steht kein nachträglicher Vorsteuerabzug zu.
- Bei künftig geringerer unternehmerischer Nutzung ist ein Eigenverbrauch zu buchen.
bei der Variante 2 wo ich bei der Bezahlung die anteilige VST von 13,36% geltend gemacht habe erhöht dann die nicht geltend gemachte VST von 86,64% die Anschaffungskosten (von denen ich dann jedes Jahr die anteilige AfA von 13,36% geltend mache?)