01.04.2026, 18:15
Quelle: DGservice Nr. 1/2026
Seit 01.01.2026 ist bei der Anmeldung zur Sozialversicherung das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit anzugeben.
Anmeldungen, die diese Angaben nicht enthalten, werden von ELDA abgewiesen und gelten als nicht erstattet.
Dazu hat die ÖGK einige Fragen erreicht, die im nachstehend verlinkten Artikel beantwortet werden:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
Seit 01.01.2026 ist bei der Anmeldung zur Sozialversicherung das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit anzugeben.
Anmeldungen, die diese Angaben nicht enthalten, werden von ELDA abgewiesen und gelten als nicht erstattet.
Dazu hat die ÖGK einige Fragen erreicht, die im nachstehend verlinkten Artikel beantwortet werden:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

