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Tod eines Unternehmers
#2
Alle steuerlichen Verpflichtungen (z.B. UVA) müssen selbstverständlich weiterhin erfüllt werden, solange der Betrieb nicht beendet ist. Verantwortlich dafür sind die Erben bzw. ein bestellter Verlassenschaftskurator. Sollte die Verantwortlichkeit unklar sein, halten Sie am besten Rücksprache mit dem Gerichtskommissär (Notar).

Teilen Sie schriftlich mit, wenn Pflichten nicht erfüllt werden (z.B. wenn Steuerrückstände entstehen) oder wenn finanzielle Nachteile drohen (z.B. weil Ausgaben weiterlaufen).
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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RE: Tod eines Unternehmers - von Steuerexperte - 01.04.2026, 23:02

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