17.12.2019, 22:22
Es ist in einem Forum sehr schwierig, diese Fragen so ausführlich zu besprechen, bis sie restlos klar sind.
In praktischer Hinsicht würde ich davon ausgehen, dass eine spätere Nutzungsänderung bei einem Arbeitszimmer sehr unwahrscheinlich ist (das Arbeitszimmer wird in Zukunft weder größer noch kleiner werden). Insofern wird die einfachste Vorgehensweise darin bestehen, dass Sie 13,36% der Bruttoanschaffungskosten heranziehen, davon die Vorsteuer geltend machen und vom verbleibenden Nettobetrag die AfA rechnen.
In praktischer Hinsicht würde ich davon ausgehen, dass eine spätere Nutzungsänderung bei einem Arbeitszimmer sehr unwahrscheinlich ist (das Arbeitszimmer wird in Zukunft weder größer noch kleiner werden). Insofern wird die einfachste Vorgehensweise darin bestehen, dass Sie 13,36% der Bruttoanschaffungskosten heranziehen, davon die Vorsteuer geltend machen und vom verbleibenden Nettobetrag die AfA rechnen.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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