02.04.2026, 17:27
Ich glaube, dass man das Thema im Rahmen eines Fach- oder Beratungsgesprächs etwas effizienter abhandeln könnte.
Für das Forum hier ist das Thema ein wenig zu intensiv.
Da müsste man sich auch die dazugehörige Lohnabrechnung dann ansehen, um zu erkennen, wie insgesamt vorgegangen wurde.
Der Arbeiter-KV im Baugewerbe hat ja die eine oder andere interessante Durchrechnungsregelung, die man aber schriftlich vereinbaren muss und bei der es auch definitiv keinen Anspruch auf einen Zuschlag während des Durchrechnungszeitraumes gibt, solange man die Bandbreiten (Tages- und Wochenbandbreiten) nicht sprengt.
Der Umstand, dass es sich um einen Angehörigen handelt, ändert nichts daran, dass die GPLB hier sehr genau hinsieht. Und da es weder nach gesetzlichen Maßstäben noch nach dem KV eine Monats-NAZ, sondern nur eine wöchentliche bzw. eine tägliche NAZ, gilt es hier schon einmal diese Punkte "festzulegen", damit man weiß, an welchen Tagen oder in welchem Wochen eine Normalarbeitszeit überschritten wurde bzw. ab wann ein Zuschlag somit einsetzen kann.
Es wird notwendig sein, die Parameter noch massiv zu ergänzen und die Möglichkeiten der korrekten Abrechnung auszuloten.
Zu diesem Kollektivvertrag finden Sie - bei Bedarf - auf meiner Homepage (www.wikutraining.at) auch eine Fachbroschüre, in der ich sehr detailliert auf die Brennpunktthemen dieses Kollektivvertrages eingehe (auf mehr als 200 Seiten, unter anderem mit ca. 120 gelösten Anschauungsbeispielen).
Aber eine Beratung - wo auch immer - ist da im Regelfall effizienter.
Am 10.09.2026 biete ich auch ein Live-Webinar (von 9 bis 12:30) zu ausgewählten Fragen, die diesen KV iVm der Lohnverrechnung betreffen, an.
Für das Forum hier ist das Thema ein wenig zu intensiv.
Da müsste man sich auch die dazugehörige Lohnabrechnung dann ansehen, um zu erkennen, wie insgesamt vorgegangen wurde.
Der Arbeiter-KV im Baugewerbe hat ja die eine oder andere interessante Durchrechnungsregelung, die man aber schriftlich vereinbaren muss und bei der es auch definitiv keinen Anspruch auf einen Zuschlag während des Durchrechnungszeitraumes gibt, solange man die Bandbreiten (Tages- und Wochenbandbreiten) nicht sprengt.
Der Umstand, dass es sich um einen Angehörigen handelt, ändert nichts daran, dass die GPLB hier sehr genau hinsieht. Und da es weder nach gesetzlichen Maßstäben noch nach dem KV eine Monats-NAZ, sondern nur eine wöchentliche bzw. eine tägliche NAZ, gilt es hier schon einmal diese Punkte "festzulegen", damit man weiß, an welchen Tagen oder in welchem Wochen eine Normalarbeitszeit überschritten wurde bzw. ab wann ein Zuschlag somit einsetzen kann.
Es wird notwendig sein, die Parameter noch massiv zu ergänzen und die Möglichkeiten der korrekten Abrechnung auszuloten.
Zu diesem Kollektivvertrag finden Sie - bei Bedarf - auf meiner Homepage (www.wikutraining.at) auch eine Fachbroschüre, in der ich sehr detailliert auf die Brennpunktthemen dieses Kollektivvertrages eingehe (auf mehr als 200 Seiten, unter anderem mit ca. 120 gelösten Anschauungsbeispielen).
Aber eine Beratung - wo auch immer - ist da im Regelfall effizienter.
Am 10.09.2026 biete ich auch ein Live-Webinar (von 9 bis 12:30) zu ausgewählten Fragen, die diesen KV iVm der Lohnverrechnung betreffen, an.

