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Klimaanlage/Eigenheim/Arbeitszimmer
#9
Wenn das Wirtschaftsgut überwiegend betrieblich genutzt würde und daher Betriebsvermögen wäre, dann wären Ihre Buchungsvorschläge weitestgehend korrekt. Bei der zweiten Buchung dürfte man aber nicht die AfA im Haben buchen, sondern müsste einen (4) Eigenverbrauch von € 551,35 erfassen.

Da in Ihrem Fall aber kein Betriebsvermögen vorliegt, halte ich einen ertragsteuerlichen Eigenverbrauch nicht für zulässig, sondern würde wie folgt buchen:
7 AfA / 9 Privat € 85,02
9 Privat / 3 USt € 110,27
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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RE: Klimaanlage/Eigenheim/Arbeitszimmer - von Steuerexperte - 17.12.2019, 23:35

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