03.06.2026, 10:02
(03.06.2026, 09:40)Verena schrieb: Ich würde davon ausgehen, habe mich aber aufgrund der Kosten für die Übermittlung über Justizonline entschieden.
Und kann ich über Justiz-Online in meinem Namen die Offenlegungen einreichen oder muss das dann jede Klientin selbst machen?
Bin ich als Bilanzbuchhalterin berechtigt die Offenlegungen meiner Klientinnen einzureichen?

