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Manz webERV Firmenbucheinreichung
#4
Ja, Bilanzbuchhalter sind gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 BiBuG iVm § 2 Abs. 2 4 BiBuG zur Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Firmenbuch berechtigt. 
Ab 1.1.2026 ist die Übermittlung nur noch über JustizOnline möglich.
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Nachrichten in diesem Thema
Manz webERV Firmenbucheinreichung - von Silvia - 02.06.2026, 18:21
RE: Manz webERV Firmenbucheinreichung - von Jutta - 03.06.2026, 13:20

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