03.06.2026, 13:20
Ja, Bilanzbuchhalter sind gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 BiBuG iVm § 2 Abs. 2 4 BiBuG zur Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Firmenbuch berechtigt.
Ab 1.1.2026 ist die Übermittlung nur noch über JustizOnline möglich.
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