30.06.2026, 16:52
Hallo,
ja er muss die Untermiete mit 20%Ust an den KU verrechnen; er zieht sich Vst ab UND seine Umsatzsteuer richtet sich nicht nach den steuerlichen Verhältnissen des Kunden. Wenn ich als selbständige Bilanzbuchhalterin (Regelbesteuerung) einem Klienten welcher KU ist meine Honorarnote schreibe, ist diese immer mit 20% Ust.
Verbuchen in Ihrem Fall: KEIN Erlöse aus V+V ( er ist ja nicht Eigentümer des Büros), sondern Erlös aus Weiterverrechnung 20% Ust; nie den Aufwand kürzen und nie die Vorsteuer kürzen in so einem Fall!
Das eine zahlt er als Hauptmieter, das andere verrechnet er weiter!!!
LG Petra
ja er muss die Untermiete mit 20%Ust an den KU verrechnen; er zieht sich Vst ab UND seine Umsatzsteuer richtet sich nicht nach den steuerlichen Verhältnissen des Kunden. Wenn ich als selbständige Bilanzbuchhalterin (Regelbesteuerung) einem Klienten welcher KU ist meine Honorarnote schreibe, ist diese immer mit 20% Ust.
Verbuchen in Ihrem Fall: KEIN Erlöse aus V+V ( er ist ja nicht Eigentümer des Büros), sondern Erlös aus Weiterverrechnung 20% Ust; nie den Aufwand kürzen und nie die Vorsteuer kürzen in so einem Fall!
Das eine zahlt er als Hauptmieter, das andere verrechnet er weiter!!!
LG Petra

