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L16 bei Insolvenz
#2
zu Frage 1:

ja


zu Frage 2:

In diesem Fall müsste man wohl zuerst die Abrechnungsmonate korrigieren und die ursprünglichen Lohnabrechnungen stornieren und durch neue Lohnabrechnungen ersetzen, die nur die tatsächlichen Auszahlungsbeträge zum Inhalt haben (ev. durch Hochrechnung auf brutto). So müsste dann theoretisch der betreffende Jahreslohnettel bei dieser Gelegenheit mitkorrigiert werden.
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Nachrichten in diesem Thema
L16 bei Insolvenz - von Claudia R. - 15.01.2020, 08:44
RE: L16 bei Insolvenz - von Wilhelm Kurzböck - 15.01.2020, 18:32

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