02.07.2026, 15:36
Hier geht es mAn nicht um eine Option, da es vom Rechnungssteller abhängt, ob eine USt anzuführen ist.
Wenn ust-pflichtig, dann ist die Rechnung an den Untermieter mit 20% (Geschäftsraummiete) auszustellen.
Auch handelt es sich um eine Miete und keine Weiterverrechnung (Pela). Diese Miete wird vermutlich höher sein, als die selbst bezahlte.
Zusätzlich wird dies auch die Frage auf, ob eine Untermiete überhaupt zulässig ist.
Wenn ust-pflichtig, dann ist die Rechnung an den Untermieter mit 20% (Geschäftsraummiete) auszustellen.
Auch handelt es sich um eine Miete und keine Weiterverrechnung (Pela). Diese Miete wird vermutlich höher sein, als die selbst bezahlte.
Zusätzlich wird dies auch die Frage auf, ob eine Untermiete überhaupt zulässig ist.

