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AKÜ: Zeitausgleich / Verdienstbegriff / Sonderzahlung
#3
Hallo Herr Kurzböck,
danke für die Auskunft.

Ja und Ja heißt jetzt in den 3. bzw. 6. Monatsschnitt reinrechnen? Oder ja und ja heißt auf meine Frage ob Nein (also nicht reinrechnen) korrekt ist.
Sorry, dumm formuliert.

Ergänzend folgendes:
Der Zeitausgleich wird am Lohnzettel angedruckt und vom Std.-Lohn abgezogen (so wie bei einem Krankenstand).
Dann würde ich doch doppelt zahlen, wenn ich den Schnitt aus dem ZA in das Lohnausfallsprinzip reinrechne. D.h. wäre er nicht auf ZA gegangen hätte ich ja 7,7 Std. Stundenlohn gehabt (und somit auch keinen Schnitt).

Danke für Ihre nochmalige Antwort.
LG
Robert
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RE: AKÜ: Zeitausgleich / Verdienstbegriff / Sonderzahlung - von Robert - 16.01.2020, 15:35

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