07.01.2019, 19:34
SEG-Zulagen können nur dann "fällig" werden bzw. "fällig" sein, wenn sie in einer lohngestaltenden Vorschrift geregelt sind.
Dies kann ein Kollektivvertrag sein, eine Betriebsvereinbarung, ev. auch eine Besoldungsordnung (im öffentlichen Dienst).
Dies kann ein Kollektivvertrag sein, eine Betriebsvereinbarung, ev. auch eine Besoldungsordnung (im öffentlichen Dienst).