23.07.2026, 12:40
Noch eine "Gedankenspende": Günstiger als es das UrlG vorsieht (und vielleicht auch vernünftiger) kann man ja auf Ebene des Arbeitsvertrages vorgehen. Vielelicht ist man sogar schon ("konkludent") so vorgegangen und hat Vordienstzeiten angerechnet, die bei strenger Gesetzesauslegung für die 25 maßgeblichen Jahre nicht zählen würden ...

