03.08.2026, 13:08
Nein, das hat damit nichts zu tun. Nur Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften wo der unbeschränkt haftende Gesellschafter auch eine Kapitalgesellschaft ist zB GmbH & Co KG.
Ein Einzelunternehmer der freiwillig sich eintragen lässt, ist deswegen nicht bilanzierungspflichtig solange er nicht aus anderen Gründen (Überschreitung der Umsatzgrenzen) dazu verpflichtet ist und jedenfalls nicht offenlegungspflichtig.
Ein Einzelunternehmer der freiwillig sich eintragen lässt, ist deswegen nicht bilanzierungspflichtig solange er nicht aus anderen Gründen (Überschreitung der Umsatzgrenzen) dazu verpflichtet ist und jedenfalls nicht offenlegungspflichtig.

