22.01.2020, 09:40
Wenn die Nutzung durch den Sportler betrieblich veranlasst ist, halte ich den Abzug der Treibstoffkosten für zulässig. Man müsste vorab allerdings auch prüfen, inwieweit die Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeuges steuerpflichtig ist. Und dann sollte noch ein Günstigkeitsvergleich mit der Sportlerpauschalierung angestellt werden.
Viele Grüße
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Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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