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karitative Tätigkeit Taschengeld
#1
Liebe Mitmitglieder,

ich habe wieder mal eine Frage: in einem Pfarrkindergarten möchte eine Pensionistin karitativ gegen Taschengeld (ca 300,00) arbeiten. Sie würde in den Arbeitsalltag voll integriert sein, möchte aber kein Geld, sondern nur ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Der Kindergarten würde Taschengeld zahlen.

Ist das so ganz offiziell möglich, dass eine solche Vereinbarung getroffen wird, ohne Gefahr eines Vorwurfes zum Sozialdumping?

Vielen Dank.
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karitative Tätigkeit Taschengeld - von Claudia R. - 22.01.2020, 12:48

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