22.01.2020, 13:54
Wenn die Tätigkeit regelmäßig ausgeübt wird und regelmäßig auch ein Entgelt gewährt wird, dann sprechen wir nicht mehr von Taschengeld, sondern von Entgelt.
Die Tatsache, dass sich jemand in Pension befindet, ändert nichts an der möglicherweise zwingenden Anwendung von Mindestentlohnungsvorschriften.
Die Tatsache, dass sich jemand in Pension befindet, ändert nichts an der möglicherweise zwingenden Anwendung von Mindestentlohnungsvorschriften.