23.01.2020, 21:09
Hallo Herr Kurzböck,
danke für Ihre Antwort.
Mit meiner Ergänzung meinte ich folgendes:
Beispiel Jänner 2020 (Arbeiter 38,5h / Woche bzw. 7,7h / Tag):
23 AT inkl. 2 FT
Abrechnung normalerweise:
177,10 Std. Std.-Lohn
15,40 Std. FT-Entgelt
Geht er jetzt z.B. am 2.1. in Zeitausgleich (aus den Vormonaten angesparte Überstunden; Überstd.-Grundlohn, der ÜSTD-Zuschlag wurde damals schon ausbezahlt so wie es der KV anordnet) dann ändert sich meine Abrechnung wie folgt:
169,40 Std. Std.-Lohn
15,40 Std. FT-Entgelt
7,70 Std. ZA (und natürlich Abbuchung vom ZA-Konto)
Ich hoffe damit ist es verständlich, und eben für diese Lohnart ZA landet die Summe nicht in einem Folgemonat im Schnitt (wäre es z.B. eine Zulage würde ich sehr wohl für U/FT/K den Betrag in den Schnitt in Folgemonaten einfliessen lassen).
LG
Robert
danke für Ihre Antwort.
Mit meiner Ergänzung meinte ich folgendes:
Beispiel Jänner 2020 (Arbeiter 38,5h / Woche bzw. 7,7h / Tag):
23 AT inkl. 2 FT
Abrechnung normalerweise:
177,10 Std. Std.-Lohn
15,40 Std. FT-Entgelt
Geht er jetzt z.B. am 2.1. in Zeitausgleich (aus den Vormonaten angesparte Überstunden; Überstd.-Grundlohn, der ÜSTD-Zuschlag wurde damals schon ausbezahlt so wie es der KV anordnet) dann ändert sich meine Abrechnung wie folgt:
169,40 Std. Std.-Lohn
15,40 Std. FT-Entgelt
7,70 Std. ZA (und natürlich Abbuchung vom ZA-Konto)
Ich hoffe damit ist es verständlich, und eben für diese Lohnart ZA landet die Summe nicht in einem Folgemonat im Schnitt (wäre es z.B. eine Zulage würde ich sehr wohl für U/FT/K den Betrag in den Schnitt in Folgemonaten einfliessen lassen).
LG
Robert