30.01.2020, 20:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.01.2020, 20:19 von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck.)
Wunderbar. Ich kümmere mich sehr gerne um die LV-spezifischen Fragen hier.
Alles andere aus dem Bereich der Unternehmensbesteuerung überlasse ich anderen Expert/innen.
Für mein Verständnis ist aber auch hier genauso ein Privatanteil auszuscheiden, da sich die Begünstigung auf Dienstnehmer/innen bezieht sowie auf wesentlich beteiligte geschäftsührende Gesellschafter/innen (Letztere, wenn sie sich für die Anwendung der für Dienstnehmer/innen gültigen Sachbezugswerte-VO entscheiden).
Alles andere aus dem Bereich der Unternehmensbesteuerung überlasse ich anderen Expert/innen.
Für mein Verständnis ist aber auch hier genauso ein Privatanteil auszuscheiden, da sich die Begünstigung auf Dienstnehmer/innen bezieht sowie auf wesentlich beteiligte geschäftsührende Gesellschafter/innen (Letztere, wenn sie sich für die Anwendung der für Dienstnehmer/innen gültigen Sachbezugswerte-VO entscheiden).