10.02.2020, 12:47
Mieteinnahmen, die bereits für das Folgejahr einlangen, müssen im Monat der Vereinnahmenung verustet werden.
Das wären dann verustete Vorauszahlungen.
Du hast also UST-rechtlich einen Mix zwischen IST und SOLL.
UGB-mässig musst Du die Einnahme aber als Vorauszahlung abgrenzen.
Das wären dann verustete Vorauszahlungen.
Du hast also UST-rechtlich einen Mix zwischen IST und SOLL.
UGB-mässig musst Du die Einnahme aber als Vorauszahlung abgrenzen.