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Mietvorauszahlung bei SOLL-Versteuerung
#2
Mieteinnahmen, die bereits für das Folgejahr einlangen, müssen im Monat der Vereinnahmenung verustet werden.
Das wären dann verustete Vorauszahlungen.
Du hast also UST-rechtlich einen Mix zwischen IST und SOLL.
UGB-mässig musst Du die Einnahme aber als Vorauszahlung abgrenzen.
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RE: Mietvorauszahlung bei SOLL-Versteuerung - von Manfred - 10.02.2020, 12:47

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