10.02.2020, 14:38
Danke für die Antwort, es handelt sich hierbei jedoch nicht um Vorauszahlungen für das Folgejahr sondern innerhalb des Jahres.
z.B. zahlt ein Mieter bereits am 30.7. die Miete für August. Die Juli Miete hat er bereits am Beginn des Monats bezahlt. Also habe ich zwei Mietzahlungen im Juli zu buchen.
Wenn ich jetzt nach SOLL versteuere, dann müsste ich lt. Vorschreibung die Miete Juli in die Erlöse buchen und die ust abführen. Was passiert jetzt mit der Augustmiete? Dann müsste ich diese nach vereinnahmten Entgelt auch verusten - die Erlöse sollten jedoch erst im August gebucht werden. Dann müsste man diese Erlöse abgrenzen, so das die USt in den Juli fällt und im August die Nettoerlöse reinbuchen?
Ist Buchungstechnisch nicht anders abzuwickeln, oder?
z.B. zahlt ein Mieter bereits am 30.7. die Miete für August. Die Juli Miete hat er bereits am Beginn des Monats bezahlt. Also habe ich zwei Mietzahlungen im Juli zu buchen.
Wenn ich jetzt nach SOLL versteuere, dann müsste ich lt. Vorschreibung die Miete Juli in die Erlöse buchen und die ust abführen. Was passiert jetzt mit der Augustmiete? Dann müsste ich diese nach vereinnahmten Entgelt auch verusten - die Erlöse sollten jedoch erst im August gebucht werden. Dann müsste man diese Erlöse abgrenzen, so das die USt in den Juli fällt und im August die Nettoerlöse reinbuchen?
Ist Buchungstechnisch nicht anders abzuwickeln, oder?