16.02.2020, 22:41
Es handelt sich um einen gemeinsamen Wasserzähler, bzw. generell um die Frage betreffend "Weiterverrechnung" und zugrunde liegende Leistungen sowie Steuersätze.
Liegt eine Leistung gegen Entgelt auch dann vor, wenn die vom Unternehmer bezogene Leistung dem Empfänger ohne Veränderung, also bloß gegen Kostenersatz "weiterverrechnet" wird? Und ist dann der Steuersatz anzuwenden, der für die bezogene Leistung ursprünglich verrechnet wurde? Wie sähe es z.B. im Fall einer Versicherungsprämie aus?
Vielen Dank!
Liegt eine Leistung gegen Entgelt auch dann vor, wenn die vom Unternehmer bezogene Leistung dem Empfänger ohne Veränderung, also bloß gegen Kostenersatz "weiterverrechnet" wird? Und ist dann der Steuersatz anzuwenden, der für die bezogene Leistung ursprünglich verrechnet wurde? Wie sähe es z.B. im Fall einer Versicherungsprämie aus?
Vielen Dank!