10.01.2019, 08:50
(07.01.2019, 19:34)Wilhelm Kurzböck schrieb: SEG-Zulagen können nur dann "fällig" werden bzw. "fällig" sein, wenn sie in einer lohngestaltenden Vorschrift geregelt sind.
Dies kann ein Kollektivvertrag sein, eine Betriebsvereinbarung, ev. auch eine Besoldungsordnung (im öffentlichen Dienst).
Sorry habe mich falsch ausgedrückt.
Im KV Sozialwirtschaft sind SEG Zulagen geregelt.
Meine Frage wäre fallen Kontakt mit Blut und Kot unter SEG?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe