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SEG Zulage im Pflegebereich
#3
(07.01.2019, 19:34)Wilhelm Kurzböck schrieb: SEG-Zulagen können nur dann "fällig" werden bzw. "fällig" sein, wenn sie in einer lohngestaltenden Vorschrift geregelt sind.

Dies kann ein Kollektivvertrag sein, eine Betriebsvereinbarung, ev. auch eine Besoldungsordnung (im öffentlichen Dienst).

Sorry  habe mich falsch ausgedrückt.

Im KV Sozialwirtschaft  sind SEG  Zulagen geregelt.
Meine Frage wäre  fallen Kontakt  mit Blut und Kot unter SEG?

Vielen Dank im Voraus  für Ihre Hilfe
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RE: SEG Zulage im Pflegebereich - von Holzknecht Franz - 10.01.2019, 08:50

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