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Einvernehmliche Auflösung
#2
Arbeitsrechtlich ist eine einvernehmliche Auflösung während einer Schwangerschaft möglich und zulässig, wenn sie schriftlich getroffen wird.

Ist die Arbeitnehmerin minderjährig, so bedarf es vor der einvernehmlichen Auflösung einer Belehrung der Arbeitnehmerin über den Bestandsschutz durch die Arbeiterkammer bzw. das Arbeits- und Sozialgericht.

Aus Sicht der Arbeitnehmerin ergibt sich allerdings der gravierende Nachteil, dass sie - stimmt sie der einvernehmlichen Auflösung zu - mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dann kein Wochengeld bekommt (siehe dazu auch § 122 Abs. 3 ASVG).
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Nachrichten in diesem Thema
Einvernehmliche Auflösung - von Christa Lang - 16.03.2020, 07:43
RE: Einvernehmliche Auflösung - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 16.03.2020, 22:23

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