14.01.2019, 08:51
Sehr geehrter Herr Hendrich, Alleinerzieher und Kinderabsetzbeträge dürfen nur bei Bezug von MEHR als 6 Monaten FBH in Anspruch genommen werden.
Für das erste Kind gab es die FBH von März bis Juli 2014.
Für das zweite Kind von Juli bis Dezember 2014 - erhöht.
Also für jedes einzelne Kind nicht mehr als 6 Monate, über das ganze Jahr gesehen jedoch 10 Monate.
Kann ich den Alleinverdiener etc. in Anspruch nehmen ?
Danke für Ihre Hilfe, schöne Grüße ! Andrea
Für das erste Kind gab es die FBH von März bis Juli 2014.
Für das zweite Kind von Juli bis Dezember 2014 - erhöht.
Also für jedes einzelne Kind nicht mehr als 6 Monate, über das ganze Jahr gesehen jedoch 10 Monate.
Kann ich den Alleinverdiener etc. in Anspruch nehmen ?
Danke für Ihre Hilfe, schöne Grüße ! Andrea