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Alleinerzieher
#3
Sehr geehrter Herr Hendrich, Alleinerzieher und Kinderabsetzbeträge dürfen nur bei Bezug von MEHR als 6 Monaten FBH in Anspruch genommen werden.

Für das erste Kind gab es die FBH von März bis Juli 2014.
Für das zweite Kind von Juli bis Dezember 2014 - erhöht.

Also für jedes einzelne Kind nicht mehr als 6 Monate, über das ganze Jahr gesehen jedoch 10 Monate.

Kann ich den Alleinverdiener etc. in Anspruch nehmen ?

Danke für Ihre Hilfe, schöne Grüße ! Andrea
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Nachrichten in diesem Thema
Alleinerzieher - von cleo6562 - 12.01.2019, 10:49
RE: Alleinerzieher - von Wilhelm Kurzböck - 13.01.2019, 12:04
RE: Alleinerzieher - von cleo6562 - 14.01.2019, 08:51
RE: Alleinerzieher - von Wilhelm Kurzböck - 14.01.2019, 20:11

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