21.03.2020, 13:25
Kurzarbeit wäre auch hier möglich.
Im Durchschnitt des Kurzarbeitszeitraumes muss man mindestens auf eine Normalarbeitszeit von 10 % der vereinbarten Normalarbeitszeit kommen (in Ihrem Fall somit 2,4 Wochenstunden).
Es kann aber - wie erwähnt - über den Kurzarbeitszeitraum verteilt werden, sodass rechnerisch an einigen Wochen sogar die NAZ in Richtung NULL gehen kann, wenn an den übrigen Wochen wieder "aufgeholt" wird.
Im Durchschnitt des Kurzarbeitszeitraumes muss man mindestens auf eine Normalarbeitszeit von 10 % der vereinbarten Normalarbeitszeit kommen (in Ihrem Fall somit 2,4 Wochenstunden).
Es kann aber - wie erwähnt - über den Kurzarbeitszeitraum verteilt werden, sodass rechnerisch an einigen Wochen sogar die NAZ in Richtung NULL gehen kann, wenn an den übrigen Wochen wieder "aufgeholt" wird.