23.03.2020, 18:43
Es kommt ganz darauf an, welche Tätigkeit er im Zuge dieses freien Dienstvertrages konkret verrichtet.
Fällt die Dienstleistung zur Gänze unter sein angemeldetes Gewerbe und entrichtet er bereits dafür im Rahmen der Vollversicherung GSVG-Beiträge, dann muss der freie Dienstvertrag nicht der ASVG-Pflichtversicherung unterworfen werden.
Wenn Sie den Begriff "Kleinunternehmer" dahingehend interpretieren, dass gegenwärtig GSVG-Beiträge nicht bezahlt werden, weil er sich unter den Versicherungsgrenzen des GSVG befindet und die Kleinbetriebsausnahme "gezogen" hat, dann unterliegt der freie Dienstvertrag dem ASVG.
Fällt die Dienstleistung zur Gänze unter sein angemeldetes Gewerbe und entrichtet er bereits dafür im Rahmen der Vollversicherung GSVG-Beiträge, dann muss der freie Dienstvertrag nicht der ASVG-Pflichtversicherung unterworfen werden.
Wenn Sie den Begriff "Kleinunternehmer" dahingehend interpretieren, dass gegenwärtig GSVG-Beiträge nicht bezahlt werden, weil er sich unter den Versicherungsgrenzen des GSVG befindet und die Kleinbetriebsausnahme "gezogen" hat, dann unterliegt der freie Dienstvertrag dem ASVG.