23.03.2020, 22:39
Entlassungsgrund kann das schon mal keiner sein.
Eine Arbeitgeberkündigung kann das Frühwarnsystem auslösen, wenn die Schwellenzahlen dadurch überschritten werden, ist aber durchaus ein gangbarer Weg.
Vielleicht wäre die Vereinbarung eines unbezahlten Urlaubs eine gute Idee und zwar für die Dauer von länger als einem Monat (da muss man mal einfach ein Datum "probieren" und dabei gleichzeitig auch die "Neutralität dieser Zeit" ausdrücklich regeln).
Eine Arbeitgeberkündigung kann das Frühwarnsystem auslösen, wenn die Schwellenzahlen dadurch überschritten werden, ist aber durchaus ein gangbarer Weg.
Vielleicht wäre die Vereinbarung eines unbezahlten Urlaubs eine gute Idee und zwar für die Dauer von länger als einem Monat (da muss man mal einfach ein Datum "probieren" und dabei gleichzeitig auch die "Neutralität dieser Zeit" ausdrücklich regeln).