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Rückwirkendes Einbringen des Kurzarbeitsantrages nur noch bis 31. März 2020
#1
Liebe Community!

Der Antrag auf Kurzarbeitsunterstützung kann nach Angaben des AMS nur noch bis 31. März 2020 rückwirkend eingebracht werden.
Ab 1. April 2020 können Anträge nur noch mit taggleichem Förderbeginn eingebracht werden.

Ich habe mich bemüht, diesen Umstand aufzuzeigen und an berufene Stellen weiterzuleiten, da ich mitbekommen habe, dass viele Steuerberater/innen und Bilanzbuchhalter/innen diese Deadline nicht schaffen werden.
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Rückwirkendes Einbringen des Kurzarbeitsantrages nur noch bis 31. März 2020 - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 26.03.2020, 18:43

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