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Rückwirkendes Einbringen des Kurzarbeitsantrages nur noch bis 31. März 2020
#5
Hallo,
danke schon gemacht, da wartet man aber (weil keine Handysignatur beim Klienten) mit der Verknüpfung von FinOnl und Handysignatur, ein paar Tage... und der Antrag wäre ab morgen 17:00 Uhr möglich.

DANKE,
LG
Rober
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RE: Rückwirkendes Einbringen des Kurzarbeitsantrages nur noch bis 31. März 2020 - von Robert - 26.03.2020, 19:56

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