26.03.2020, 23:35
Die Basis für die Beihilfe ist das sv-pflichtige laufende Entgelt im Kalendermonat vor dem Beginn der Kurzarbeit.
Überstundenentgelte (auch jene, die im Lohnausfallsprinzip enthalten sind) sind auszuklammern.
Sachbezüge sind drinnen.
Überstundenentgelte (auch jene, die im Lohnausfallsprinzip enthalten sind) sind auszuklammern.
Sachbezüge sind drinnen.