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Teilweise Beendigung KUA möglich?
#3
Wenn jemand keine Arbeitszeitreduktion hat (wenngleich auch in einzelnen Kalendermonaten), so erfolgt die Entlohnung dieser Zeiten stets zu 100 %.

Über den Kurzarbeitsantrag haben Sie ja Ausfallsstunden gemeldet, die voraussichtlich anfallen werden.

Wenn nun einzelne Arbeitnehmer früher wieder beginnen, so bedeutet dies nur, dass man weniger Ausfallsstunden für den Betrieb dann tatsächlich melden wird und daher weniger Beihilfe bekommt.

Sogar, wenn man insgesamt die 90 %-Arbeitsstunden-Marke überschreitet, gibt es keine negativen Folgen für den Betrieb (lediglich die Stunden, die dann tatsächlich nicht ausfallen, die werden nicht gefördert).

Auch in den Fällen der unterschiedlich geplanten Arbeitszeitverteilungen wird empfohlen, einen einheitlichen Absenkungssatz für den Betrieb oder Betriebsteil anzumelden. Man meldet lieber zu viele Ausfallsstunden als zu wenig. Zu viel heißt, man kriegt dann weniger. Zu wenig bedeutet, es fehlt dann etwas.

Unterschiedliche Vereinbarungen oder Anträge würde ich nicht machen. Da machen Sie sich nur unnötig Arbeit. Ich würde das mit einem Fixdatum loslaufen lassen und die Arbeitszeit, die andere Arbeiten, während die einen schon reduzieren, stellt dann das Zeitguthaben dar, das man dann für die durchschnittliche Arbeitszeit benötigt.

Weitere Infos finden Sie auch in den Beiträgen in meinem Fachforum unter www.ars.at/forum. Da finden Sie viele Beiträge, die Ihnen weiterhelfen können.
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Nachrichten in diesem Thema
Teilweise Beendigung KUA möglich? - von ERJ - 26.03.2020, 08:35
RE: Teilweise Beendigung KUA möglich? - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 26.03.2020, 23:45
RE: Teilweise Beendigung KUA möglich? - von Alma - 02.04.2020, 14:34

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