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AMS Zuständigkeit für KUA Anträge?
#1
GmbH mit Hauptsitz in NÖ (keine Mitarbeiter keine ÖGK Beitragskontonummer) hat eine eingetragene Zweigstelle in Wien.
Sämtliche Mitarbeiter arbeiten in Wien und sind auch bei der WGKK angemeldet.

WKNÖ gibt die Auskunft Wien ist zuständig. AMS in Wien meint AMS in NÖ ist zuständig.
Weitere Nachfragen wer jetzt zuständig ist blieben unbeantwortet.

Hat von euch wer Erfahrung wer in diesem Fall tatsächlich zuständig ist?

Es macht ja auch einen Unterschied da in Wien der Antrag und die Sozialpartnervereinbarung an das AMS zu schicken sind und in NÖ der Antrag ans das AMS und die Sozialpartnervereinbarung an die WK zu übermitteln sind.
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AMS Zuständigkeit für KUA Anträge? - von ERJ - 27.03.2020, 17:23

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