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untermonatige Kurzarbeit Beginn 16.03.2020
#1
Liebe Kollegen der Personalverrechnung,

beim Beginn der Kurzarbeit mit 16.3.2020 muss man das Monatsbrutto durch 30 dividieren und mit den Tagen der Kurzarbeitszeit multiplizieren.
Annahme: Monatsbrutto = 1.500,00 -> : 30 = 50,00 pro Tag.
Somit rechne ich als normales Brutto 15 Tg. x 50,00 = 750,00 und
                           als Kurzarbeitszeit   16 Tg. x 50,00 = 800,00  16. - 31. März 2020
nach der  Aliquotierung würde sich  ein neues Monatsbrutto von 1.550,00 ergeben. 

das kommt mir komisch vor.
Wer hat dazu eine Idee?
Danke !!
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untermonatige Kurzarbeit Beginn 16.03.2020 - von Gaum12 - 29.03.2020, 20:27

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