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Sachbezug im Gastgewerbe
#1
Hallo,

ich habe folgenden Sachverhalt abzuklären und bitte um Hilfe:

Eine Unternehmerin bewirtschaftet eine Alm und hat einen Kellner angestellt, der ständig dort wohnt (in einem kleinen Zimmer, kleiner als 30m²) und auch seinen Hauptwohnsitz da gemeldet hat. Er hat also Kost und Logis frei.

Muss ich nun die € 196,20 für freie Kost und Logis sv- und lst-pflichtig abrechnen?


SG Magdalena
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Nachrichten in diesem Thema
Sachbezug im Gastgewerbe - von Magdalena - 17.01.2019, 09:08
RE: Sachbezug im Gastgewerbe - von Magdalena - 21.01.2019, 14:44

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