02.04.2020, 21:31
Wenn man nicht weiß, wie hoch die Arbeitszeitabsenkung sein wird, sollte man lieber einen geringen Wert nehmen und dies dann auch in der Sozialpartnervereinbarung für alle einheitlich regeln.
Dadurch hat man mehr Ausfallsstunden gegenüber dem AMS zur Verfügung.
Werden diese nicht ausgeschöpft, ist das nicht weiter tragisch.
Wenn aber klar ist, dass in den einzelnen Abteilungen mit unterschiedlichem Ausmaß Kurzarbeit vereinbart werden soll, dann ist dies auch in der Sozialpartnervereinbarung dementsprechend zu berücksichtigen (das bedeutet, dass man zB in der Sozialpartner-BV jeweils nach Abteilungen unterschiedlich die neue Arbeitszeit und somit die Ausfallsstunden definiert.
Dies kann, wenn die Laufzeit der Kurzarbeit ident und nur die Arbeitszeitausmaße unterschiedlich sind, in EIN SPV-Dokument zusammengefasst werden und dann auch mit einem Begehren gegenüber dem AMS gemeldet werden.
Dadurch hat man mehr Ausfallsstunden gegenüber dem AMS zur Verfügung.
Werden diese nicht ausgeschöpft, ist das nicht weiter tragisch.
Wenn aber klar ist, dass in den einzelnen Abteilungen mit unterschiedlichem Ausmaß Kurzarbeit vereinbart werden soll, dann ist dies auch in der Sozialpartnervereinbarung dementsprechend zu berücksichtigen (das bedeutet, dass man zB in der Sozialpartner-BV jeweils nach Abteilungen unterschiedlich die neue Arbeitszeit und somit die Ausfallsstunden definiert.
Dies kann, wenn die Laufzeit der Kurzarbeit ident und nur die Arbeitszeitausmaße unterschiedlich sind, in EIN SPV-Dokument zusammengefasst werden und dann auch mit einem Begehren gegenüber dem AMS gemeldet werden.