03.04.2020, 09:18
1. Urlaube und ZA zählen zu 100 % und werden auf Basis der Arbeitszeit entlohnt, die vor der Kurzarbeit maßgeblich war.
2. Krankenstände werden nach dem aktuellen Lohnausfallsprinzip entlohnt (also keine 100 %).
3. Auch andere Freistellungen werden nach dem aktuellen Lohnausfallsprinzip entlohnt (zB auch Feiertage).
2. Krankenstände werden nach dem aktuellen Lohnausfallsprinzip entlohnt (also keine 100 %).
3. Auch andere Freistellungen werden nach dem aktuellen Lohnausfallsprinzip entlohnt (zB auch Feiertage).