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Dauer Beschäftigung
#4
Wir haben heute vom AMS folgende Konkretisierung zum Thema "1 Monat Dienstverhältnis vor Beginn der Kurzarbeit" erhalten:

Das Dienstverhältnis muss mindestens einen voll entlohnten Monat (bei Wochenlohn: vier voll entlohnte Wochen) vor Beginn der Kurzarbeit bestanden haben. Beispiel: Beginn der Kurzarbeit am 16.3.2020 – Dienstverhältnis muss ab 1. 2.2020 bestanden haben (bei Wochenlohn: ab 17.2.2020). Diese Voraussetzung ist sowohl für die Berechnung der Kurzarbeitsbeihilfe als auch für die Sozialversicherung als Beitragsgrundlage vor Kurzarbeit notwendig.
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Nachrichten in diesem Thema
Dauer Beschäftigung - von Christa Vienna - 24.03.2020, 17:32
RE: Dauer Beschäftigung - von Christa Vienna - 24.03.2020, 18:56
RE: Dauer Beschäftigung - von Apollo13 - 06.04.2020, 08:19

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