08.04.2020, 16:09
Es gibt dazu ein Beispiel im Anhang der Bundesrichtlinie des AMS:
Beispiel: Krankenstand
Mit einem IT-Techniker sind im Durchschnitt über den Kurzarbeitszeitraum hinweg 30 % der bisherigen Vollarbeitszeit von 40 Wochenstunden vereinbart worden, also im Schnitt 12 Wochenstunden. In der ersten Woche soll er, um Homeoffice-Arbeitsplätze auszustatten, noch 24 Stunden tätig sein. Genau in dieser Woche befindet er sich aber wegen eines grippalen Infekts im Krankenstand. Die Zahl der Ausfallstunden beträgt in dieser Woche daher 16 Stunden.
Das bedeutet, dass Krankenstandsstunden in dem Ausmaß gefördert werden, als sie nicht dem Krankenstand selber zum Opfer fielen. War eine bestimmte (reduzierte) Stundenzahl zur Arbeitsleistung vereinbart und fällt diese durch Krankenstand aus, so sind dies keine Ausfallsstunden. Der Rest allerdings (auf die ursprüngliche Vollarbeitszeit) stellt förderbare Stunden dar. Dies wurde vor knapp 2 Wochen im Rahmen von Verhandlungen zwischen WKO und Sozialministerium erreicht.
Beispiel: Krankenstand
Mit einem IT-Techniker sind im Durchschnitt über den Kurzarbeitszeitraum hinweg 30 % der bisherigen Vollarbeitszeit von 40 Wochenstunden vereinbart worden, also im Schnitt 12 Wochenstunden. In der ersten Woche soll er, um Homeoffice-Arbeitsplätze auszustatten, noch 24 Stunden tätig sein. Genau in dieser Woche befindet er sich aber wegen eines grippalen Infekts im Krankenstand. Die Zahl der Ausfallstunden beträgt in dieser Woche daher 16 Stunden.
Das bedeutet, dass Krankenstandsstunden in dem Ausmaß gefördert werden, als sie nicht dem Krankenstand selber zum Opfer fielen. War eine bestimmte (reduzierte) Stundenzahl zur Arbeitsleistung vereinbart und fällt diese durch Krankenstand aus, so sind dies keine Ausfallsstunden. Der Rest allerdings (auf die ursprüngliche Vollarbeitszeit) stellt förderbare Stunden dar. Dies wurde vor knapp 2 Wochen im Rahmen von Verhandlungen zwischen WKO und Sozialministerium erreicht.