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Karenzrückkehr in Kurzarbeit
#1
Hallo, was sagt ihr? Im Betrieb Kurzarbeit ab 1.4.2020. Am 15.4. kehrt eine Dame von der Karenz zurück. Nach meinen Recherchen kann sie daher erst ab 15.5. in Kurzarbeit. Aber ist das überhaupt möglich, dass ich jetzt mal für die aktuellen Dienstnehmer KUA beantrage und dann am 15.5. einen neuen Antrag für die Dame? 
Oder wird ein neu hinzugetretener Dienstnehmer in der KUA Zeit nicht gefördert, auch wenn man als Dienstgeber die Dame ja beschäftigen muss.
Wer hat hier eine verlässliche Antwort?
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Karenzrückkehr in Kurzarbeit - von hartl@hartltreuhand.at - 14.04.2020, 19:51

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