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Karenzrückkehr in Kurzarbeit
#2
Hallo,

zurückkehrende DienstnehmerInnen sind in der Kurzarbeit möglich, soweit wurde es sehr früh klargestellt. Bei der AK habe ich folgenden Text gefunden:
Liegt bei Beginn der Kurzarbeit kein oder ein verringerter Entgeltanspruch vor (Karenz/Entgeltfortzahlung), so ist das Nettoentgelt auf Basis des fiktiven Entgelts zu berechnen.

Wie das mit den Anträgen ist, habe ich Anfang April hier schon mal gefragt, das ist anscheinend noch einer der offenen Punkte, auf deren Lösung wir alle gespannt warten. Vl am besten mit dem zuständigen AMS klären, wie der Antrag auszufüllen ist, bezüglich zurückkehrendes Personal.

Falls du jemanden erreichst, würd ich mich über deine Antwort freuen. Ich habe noch nichts gehört von ihnen. Ich hab einmal ein Mail an die Kurzarbeitsadresse vom AMS geschickt, habe 2,5 Wochen auf eine Antwort gewartet, die sinngemäß gelautet hat "sorry, dauert aktuell länger, aber hoffentlich hat sich Ihre Frage mittlerweile beantwortet. Wenn nicht, nochmal schreiben". Also auch da natürlich schwierig, Infos zu bekommen, zumal auch dort natürlich Rechtsunsicherheit herrscht, also durchaus verständlich.
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RE: Karenzrückkehr in Kurzarbeit - von Claudia84 - 15.04.2020, 09:37

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