23.04.2020, 18:58
Hat das BMAFJ in seinem pragmatischen Lösungsansatz auch an jene Fälle der Kurzarbeit gedacht, in denen die Arbeitszeit nur um beispielesweise 20% herabgesetzt wird, die WIETZ aber beispielsweise 50% beträgt.
Durch das "Aussetzen" der WIETZ müsste der wieder einzugliedernde AN dann plötzlich 80% statt 50% arbeiten.
So kann das nicht richtig sein ...
In praktisch allen anderen Fällen der vorübergehenden AZ-Herabsetzungen (Eltern-TZ, Bildungs-TZ, Pflege-TZ etc) wird vom verringerten TZ-Ausmaß weiter verringert. Das scheint auch bei der WIETZ im Zweifel die pragmatischere Lösung zu sein.
Der "pragmatische Lösungsansatz" des BMAFJ funktioniert m.E. nur dort, wo die KuA-Herabsetzung mindestens so hoch ist wie die WIETZ-Herabsetzung ...
Durch das "Aussetzen" der WIETZ müsste der wieder einzugliedernde AN dann plötzlich 80% statt 50% arbeiten.
So kann das nicht richtig sein ...
In praktisch allen anderen Fällen der vorübergehenden AZ-Herabsetzungen (Eltern-TZ, Bildungs-TZ, Pflege-TZ etc) wird vom verringerten TZ-Ausmaß weiter verringert. Das scheint auch bei der WIETZ im Zweifel die pragmatischere Lösung zu sein.
Der "pragmatische Lösungsansatz" des BMAFJ funktioniert m.E. nur dort, wo die KuA-Herabsetzung mindestens so hoch ist wie die WIETZ-Herabsetzung ...