27.04.2020, 19:11
Sie haben ganz richtig gesagt, dass laut unserer Handlungsempfehlung die Entgelte jenes Kalendermonats zu nehmen sind, das vor dem Beginn der Kurzarbeit lag.
Lohnerhöhungen, die in der Zwischenzeit eintreten, bleiben vorerst mal außer Betracht und werden gegebenenfalls bei der Neuberechnung im Nachhinein berücksichtigt.
Lohnerhöhungen, die in der Zwischenzeit eintreten, bleiben vorerst mal außer Betracht und werden gegebenenfalls bei der Neuberechnung im Nachhinein berücksichtigt.