30.04.2020, 19:34
Für Urlaubs- und Zeitausgleichstage gebührt das volle Entgelt (also 100 %).
Hier ist kein Abschlag für diese Entgelte vorzunehmen (und wird es dann auch später bei der endgültigen Version höchstwahrscheinlich nicht werden).
Hier ist kein Abschlag für diese Entgelte vorzunehmen (und wird es dann auch später bei der endgültigen Version höchstwahrscheinlich nicht werden).