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Familienbonus
#2
Wenn der leibliche Vater seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt, dann hat der neue Partner beim Familienbonus nichts zu bestellen.

Entweder nimmt sie 50 % und teilt somit den Familienbonus plus mit dem Expartner (der auch 50 %) bekommt oder der Ex-Partner erhält 100 %, weil sie den Familienbonus PLUS nicht geltend macht.

Außerdem könnte der Ex, wenn er zugleich auch für die Kinderbetreuungskosten zu mehr als der Hälfte aufkommt (mindestens jedoch selber € 1.000,00 trägt) 90 % des FABO Plus bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragen, während ihr dann nur noch 10 % über die Veranlagung zukommen. 

Das sind die Varianten, die denkbar sind.
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Nachrichten in diesem Thema
Familienbonus - von Hendrich Günter - 21.01.2019, 16:58
RE: Familienbonus - von Wilhelm Kurzböck - 21.01.2019, 18:45

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