21.01.2019, 18:45
Wenn der leibliche Vater seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt, dann hat der neue Partner beim Familienbonus nichts zu bestellen.
Entweder nimmt sie 50 % und teilt somit den Familienbonus plus mit dem Expartner (der auch 50 %) bekommt oder der Ex-Partner erhält 100 %, weil sie den Familienbonus PLUS nicht geltend macht.
Außerdem könnte der Ex, wenn er zugleich auch für die Kinderbetreuungskosten zu mehr als der Hälfte aufkommt (mindestens jedoch selber € 1.000,00 trägt) 90 % des FABO Plus bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragen, während ihr dann nur noch 10 % über die Veranlagung zukommen.
Das sind die Varianten, die denkbar sind.
Entweder nimmt sie 50 % und teilt somit den Familienbonus plus mit dem Expartner (der auch 50 %) bekommt oder der Ex-Partner erhält 100 %, weil sie den Familienbonus PLUS nicht geltend macht.
Außerdem könnte der Ex, wenn er zugleich auch für die Kinderbetreuungskosten zu mehr als der Hälfte aufkommt (mindestens jedoch selber € 1.000,00 trägt) 90 % des FABO Plus bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragen, während ihr dann nur noch 10 % über die Veranlagung zukommen.
Das sind die Varianten, die denkbar sind.