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Papamonat in der Kurzarbeitsbeihilfeabrechnung
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Bei Personen in Elternkarenz, Bildungskarenz, Präsenz- oder Zivildienst, die im Abrechnungszeitraum kein Bruttoentgelt aufweisen, ist aus technischen Gründen € 0,01 einzutragen.
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RE: Papamonat in der Kurzarbeitsbeihilfeabrechnung - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 04.06.2020, 15:29

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