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Kurzarbeitsbeihilfe bei 100% Nettoauszgl.
#2
Ja, das ist problemlos möglich.

In der Lohnverrechnung wird man aber trennen müssen zwischen "echter Kurzarbeitsunterstützung" und "freiwilliger Draufgabe" und zwar wegen der Kommunalsteuer.
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RE: Kurzarbeitsbeihilfe bei 100% Nettoauszgl. - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 10.06.2020, 20:01

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