10.06.2020, 20:01
Ja, das ist problemlos möglich.
In der Lohnverrechnung wird man aber trennen müssen zwischen "echter Kurzarbeitsunterstützung" und "freiwilliger Draufgabe" und zwar wegen der Kommunalsteuer.
In der Lohnverrechnung wird man aber trennen müssen zwischen "echter Kurzarbeitsunterstützung" und "freiwilliger Draufgabe" und zwar wegen der Kommunalsteuer.