15.06.2020, 19:24
Guten Tag,
wenn 2006 angeschafft wurde, müsste ein Neugrundstück vorliegen. Bei der Berechnung auf Basis der GrundanteilV sind keine weiteren Ako des GuB anzusetzen. Detailfragen müsste man auf Basis des genauen Sachverhalts beurteilen.
Viele Grüße
wenn 2006 angeschafft wurde, müsste ein Neugrundstück vorliegen. Bei der Berechnung auf Basis der GrundanteilV sind keine weiteren Ako des GuB anzusetzen. Detailfragen müsste man auf Basis des genauen Sachverhalts beurteilen.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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