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ImmoEst
#2
Guten Tag,

grundsätzlich gilt diese 2/3-Regelung. Sie sollten aber noch detaillierter prüfen, ob auch tatsächlich ein "Eigenheim" i.S.d. Hauptwohnsitzbefreiung vorliegt.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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Nachrichten in diesem Thema
ImmoEst - von Christa Lang - 18.06.2020, 09:09
RE: ImmoEst - von Steuerexperte - 18.06.2020, 14:17
RE: ImmoEst - von Christa Lang - 18.06.2020, 16:36
RE: ImmoEst - von Steuerexperte - 18.06.2020, 17:38

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